Die Konkretisierung der Planungsziele wurde für die Gemeindesitzung zurückgezogen. Wir haben heute, am 17.11.2022, in Erfahrung gebracht, dass die den Lauseberg betreffende Vorlage für die Ortsausschusssitzung am 21.11.2022 - Konkretisierung Planungsziele Lauseberg – vom Bürgermeister zurückgezogen wurde. Dieses Thema soll nicht mehr in den kommenden Sitzungen im November behandelt werden. Was konkret hierfür der Auslöser war, ist uns nicht bekannt. Wir gehen jedoch davon aus, dass unsere gemeinsamen Aktionen und Unterschriftensammlungen mit dem Thema „Wasserschutzzone III A = Bebauungsverbot“ nun doch das eine oder andere Gemeindemitglied wachgerüttelt haben könnte. Auf alle Fälle verschafft dies uns allen mehr Zeit.
Der öffentliche Termin am 29.11.2022 in der Mensa könnte damit hinfällig sein. Darüber haben wir jedoch keine Information. Bitte schaut regelmäßig auf die Seiten der Gemeinde: https://panketal.ris-portal.de/sitzungen oder https://panketal.de/rathaus/orts-und-regionalplanung/bauleitplanung/bebauungsplaene.html (und dort "in Aufstellung" -> "Lauseberg")
Wir empfehlen euch auch, diese Themen nachzulesen z.B.:
Lärmaktionsplan Auszug: Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden.
Integriertes Klimaschutzkonzept der Gemeinde Panketal Auszug: Betrachtet werden dabei alle klimarelevanten Bereiche der Gemeinde. Zu den Handlungsfeldern zählen neben dem Flächenmanagement, Mobilität und Anpassung an den Klimawandel z.B. auch die privaten Haushalte sowie Gewerbe, Dienstleistung und Handel (ebd.).
Grünordnungspläne Auszug: Im Grünordnungsplan als Satzung werden u.a. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Ge- und Verbote für die Erreichung der Ziele des Naturschutzes festgesetzt. Dies umfasst die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild sowie die Erholungsfunktion.