Wir haben bei der Gemeinde Panketal zum aktuellen Stand der Planungen nachgefragt und diese ausführliche Antwort von Herrn Wonke am 09.12. erhalten:
Sehr geehrte Familie Sternberg,
der Landkreis Barnim hat als Schulträger für Gymnasien einen Fehlbedarf an Plätzen ermittelt und war daher auf der Suche nach einem geeigneten Standort. Das unbebaute Feld mit einem entsprechenden „Flächenangebot“, die zentrale Lage im Ort an einer wichtigen Verbindungstraße sowie die Nähe zum S-Bahnhof Zepernick sowie der Fakt, dass in Panketal – bis auf ein Privatgymnasium – keine Gymnasiumplätze vorhanden sind, machen diese Fläche für einen Standort natürlich attraktiv. Bauherr des Gymnasiums wäre nicht die Gemeinde Panketal, sondern der Landkreis Barnim.
Bevor auf der derzeitigen Ackerfläche überhaupt ein Gymnasium gebaut werden kann, sind umfangreiche Planungs- und Beteiligungsschritte erforderlich. Zu den Planungsschritten gehören vor allem die Änderung des Flächennutzungsplanes Panketal (FNP Panketal), der die Fläche derzeit als „Landwirtschaftsfläche“ darstellt sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan). Für beide Planverfahren ist zunächst ein Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung erforderlich, mit dem die Planverfahren dann praktisch beginnen. In der Regel dauern allein solche Planverfahren mindestens zwei Jahre.
Die Planung selbst geht derzeit über den Vorschlag eines Standorts noch nicht hinaus und steht noch ganz am Anfang. Ideen oder Entwürfe zum Gebäude selbst oder zum Standort auf der Ackerfläche sind noch nicht erarbeitet. Sie konnten somit auf der Seite der Gemeinde Panketal auch noch keine Konzeption zum Bauvorhaben finden.
Im nächsten vorbereitenden Schritt muss eine städtebauliche Studie/ Konzeption erarbeitet werden. Diese Studie soll einen geeigneten Standort für das Gymnasium auf der Ackerfläche ermitteln, wobei auf den Themenfeldern angrenzende Wohngebiete, wünschenswerte Grünverbindungen, Topographie sowie den Verkehrsanbindungen ein besonderer Fokus liegen wird. Hier wird dann auch eine mögliche sinnvolle Anbindung an die vorhandenen Straßen Bestandteil sein. Ob hier tatsächlich die gesamte Feldfläche bebaut werden muss, kann zum jetzigen sehr frühen Zeitpunkt auch noch nicht gesagt werden. Dass die Leitlinien zur Ortsentwicklung von 2007 berücksichtigt werden und Beachtung finden müssen, liegt dabei auf der Hand. Für dieses städtebauliche Konzept muss nun ein qualifiziertes Planungsbüro gefunden und mit der Erarbeitung beauftragt werden.
Im Zuge des B-Planes werden zwingend fachliche Untersuchungen/ Gutachten zu den Auswirkungen des Vorhaben u.a. in den Bereichen Verkehr, Lärm und Niederschlagsentwässerung sowie Artenvorkommen/ Naturschutz erarbeitet, die – bei prognostizierten negativen Auswirkungen – auch Lösungsvorschläge enthalten werden. Durch den Neubau eines Gymnasiums entstehen zwangsläufig negative Auswirkungen auf Natur (Flora und Fauna) und Landschaft, den Boden, die Niederschlagsentwässerung u.s.w., für die entsprechende Ausgleichsmaßnahmen ermittelt werden. Diese ermittelten Maßnahmen werden dann auch zwingend in den Bebauungsplan aufgenommen und sind durch den Vorhabenträger auch zwingend umzusetzen.
Für beide Pläne – die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplanes – werden also Planungsverfahren durchgeführt, die jeweils mindestens zwei Beteiligungsstufen haben werden, die durch den Bundesgesetzgeber im Baugesetzbuch (BauGB) zwingend vorgeschrieben sind. Während dieser Beteiligungsstufen liegen die Pläne und sämtliche Gutachten und Unterlagen jeweils für die Zeit von mindestens einem Monat öffentlich aus bzw. sind auch auf der Internetseite der Gemeinde und auf der Online-Beteiligungs-Plattform des Landes Brandenburg komplett einsehbar. Jedermann kann dann zu diesen Unterlagen Stellung nehmen, die Gemeindevertretung muss sich mit den Hinweisen/ Kritiken etc. auseinander setzen. In diesen Beteiligungsstufen werden auch die Behörden (u.a. Naturschutzbehörde), Verbände (Naturschutz) sowie die Versorgungsträger beteiligt und zur Stellungnahme zum Vorhaben aufgefordert.Eine über die gesetzlich notwendige Beteiligung hinausgehende Einbeziehung der Öffentlichkeit ist – aufgrund des Umfanges des Vorhabens – durch die Gemeindeverwaltung geplant und vorgesehen.
Derzeit besteht von Seiten der Gemeindevertretung Panketal noch keine politische Willensbekundung. Dies wird aber dann spätestens dann der Fall sein, wenn die Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des FNP und die Einleitung des erforderlichen B-Planverfahrens gefasst worden sind oder vielleicht auch nicht.
Gern können Sie sich dazu natürlich auch schon im Vorfeld mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung oder mit der Fraktion Ihres Vertrauens in Verbindung setzen.
Auf die Möglichkeit, sich an den Beteiligungsverfahren zu beteiligen, deren Zeitpunkt im Amtsblatt der Gemeinde rechtzeitig veröffentlicht wird oder auf andere Öffentlichkeitsforen, die noch eingerichtet werden, möchte ich ausdrücklich hinweisen und Sie bereits jetzt zur Teilnahme ermuntern.
Die Tagesordnungen der Gemeindevertretersitzungen und der jeweiligen Ausschüsse werden auf der Internetseite der Gemeinde in der Regel mindestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung veröffentlicht. Wenn die Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung des FNP bzw. zur Aufstellung eines Bebauungsplanes beraten werden, können sie dies der Tagesordnung entnehmen. Sie können dann die Sitzung im Live-Stream unter https://panketal-livestream.de/ online verfolgen oder die Sitzungen auch selbst besuchen, sich in der Einwohnerfragestunde zu Wort melden und Fragen zum Vorhaben stellen oder ein Statement dazu abgeben.
Ich freue mich auf einen konstruktiven Austausch und eine rege Beteiligung im Planungsprozess.
Mit freundlichen Grüßen
Wonke
Bürgermeister E-Mail: m.wonke@panketal.de Tel.: +49 30 94511-202 Mobil: +49 1577 8313130