Wir waren beim Ortsentwicklungsausschuss, beim Hauptauschuss und der Gemeindeversammlung am 28.11.2023 (hier geht es zur Petition). Es wollten sich so viele Bürger in der Gemeindeversammlung informieren, dass einige interessierte Anwohner wegen Überfüllung nicht mehr ins Gemeindehaus gelassen wurden.
Bei der Fragestunde forderten wir wieder, den Schutz des Wasserschutzgebietes Zone III A im Bereich Lauseberg und keine Erteilung von Befreiungen von Verboten nach § 4 insbesondere Punkt 14. und 15. der Wasserschutzverordnung Zepernick zur kompletten Umwandlung in Bauland zuzulassen. Wir wissen, dass der Kreistag noch keine Befreiung beantragt hat. Deshab forderten wir, die 2. Änderung des FNP für die 5. Teilfläche: Änderungsbereich Bebauungsplan Nr.35P“Lauseberg“, OT Zepernick abzuwarten, bis die Untere Wasserbehörde eine Entscheidung getroffen hat. Denn falls die UW die Befreiung ablehnt, haben wir auf dem Lauseberg Bauland, was nicht bebaut werden darf und eine landwirtschaftliche Fläche, die nicht bewirtschaftet werden kann.
Inzwischen haben wir auch Unterstützung durch die Initiative Wasserschutz Panketal, zu finden unter www.Wasserschutz-Panketal.de. Das freut uns sehr.
Außerdem forderten wir die Reduzierung der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ auf den tatsächlichen Bedarf für ein 4-zügiges Gymnasium für maximal 40% der Gesamtfläche und die Ausweisung der verbleibenden Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Natur- und Landschaftsraum“ einzugrenzen. Aktuell wird beabsichtigt, die komplette Inanspruchnahme der Teilfläche 5A für mehrere große Bauprojekte zu nutzen. Die veröffentliche Planung zur Änderung o.g. FNP lehnen wir in ihrer Gesamtheit mit Nachdruck ab. Es kann nicht sein, dass die Gemeinde die Planung gegenüber ihren Bürger/innen damit rechtfertigt, dass der Landkreis dies so fordere und auch der Landkreis die Maßnahmen finanzieren würde. Somit wäre für den weiteren Planungsprozess eine fach- und sachgerechte Abwägung für die Bedingungen und Belange vor Ort in der Gemeinde Panketal von vorherein nicht möglich.
Die Gemeinde hat für eine wettkampfgerechte Sportanlage an der Straße der Jugend eine konkrete Planungsalternative sowohl im Flächennutzungsplan als auch in einem Bebauungsplan gesichert. Dann sollte die Gemeinde auch für deren Bau Sorge tragen und nicht noch weitere innerhalb des Ortes gelegene wertvolle und nicht bebaubare Flächen opfern. Die hier sinnvolle Finanzierungsübernahme ist durch den Landkreis zu klären und muss auf der Ebene der zuständigen Politiker bewirkt werden.
Somit könnte sich die Gemeinde von dem am Lauseberg zugrundeliegenden fossilen Planungsansatz der Flächenverschwendung bei der Flächennutzungsplanung abwenden und den zukunftsweisenden Grundsatz der Klimagerechtigkeit und biologischen Vielfalt mehr in den Focus stellen. Eine solche Vorgehensweise könnte auch einen deutlichen Imagegewinn für die Gemeinde Panketal bedeuten.