Nun hat selbst die Bundesumweltministerin Frau Lemke in Zeit Online (23.7.23) die starke Versiegelung der Städte und Gemeinden kritisiert und sie fordert die Gemeinden auf, klare Maßnahmen zum sinnvollen Wasserumgang festzulegen. Die Fläche der Bebauung auf dem Lauseberg liegt in einer Trinkwasserzone und ist nach Landesrecht verboten. Schon im letzten Jahr hat im Pankeboten Nr.07 der Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal darüber informiert: "Trockenheit und Zuzug haben dazu geführt, dass das Wasserwerk an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen ist". Das heißt, jede Fläche, die unversiegelt den Grundwasserspiegel bedient, muss erhalten bleiben! In der Bekanntmachung April 23 zur Satzung über den Umgang mit Niederschlagswasser in der Gemeinde Panketal wurde in der Präambel folgendes festgelegt: "Ziel der Satzung ist es deshalb, die durch Bautätigkeit verursachte Reduzierung der Versickerungsflächen durch eine ortsnahe Versickerung des Niederschlagswassers zu kompensieren... und begrünten oberen Bodenschicht weitestgehend dezentral am Ort des Anfalls versickern zu lassen der zu nutzen, dass insbesondere die Umwelt oder Dritte nicht beeinträchtigt werden."
Die Untere Wasserbehörde hat uns darüber informiert: "Das Wasserschutzgebiet Zepernick - indem der Bereich “Lauseberg“ enthalten ist, wurde zu Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung und zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasserwerkes Zepernick festgesetzt." (Schreiben vom 13.Juli.23 Umweltamt/Untere Wasserbehörde).
Nun müssen sich die Gemeindevertreter Panketal fragen lassen, ob ein so großes Bauprojekt bei dem von 80000qm2 dann 50000 qm2 zur Versiegelungsfläche werden noch den klimatischen Erwartungen der jungen Generation entspricht. Denken wir an die Jugend und sichern ihnen die Lebensgrundlagen, die sie brauchen, indem wir verantwortungsbewusst mit den vorhandenen Ressourcen umgehen.