In der Zeit vom 16.10. bis 20.11.2023 können Stellungnahmen bei der Orts und Regionalplanung zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Panketal eingereicht werden. Da die Unterlagen schlecht zu finden sind, haben wir sie für euch hier erlinkt und die aus unserer Sicht wichtigsten Informationen zusammen getragen.
Alle kursiv geschriebenen Zitate sind aus der Begründung zur 1. und 2. Änderung des Flächennutzungsplans, Fassung für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB oder Umweltbericht.
Obwohl im Landschaftsprogramm des Landes Brandenburg (Stand: 26.05.2023) die formulierten Leitlinien und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs „die Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität in den Siedlungsbereichen als Ziel formuliert“ wurde und „die Grundwasserneubildung gesichert und das Grundwasser vor flächenhaften Stoffeinträgen geschützt werden soll“, wird der Lauseberg bebaut.
Auch sind grundsätzlich „Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder im betroffenen Naturraum zu ersetzen (§§ 14-15 BNatSchG).“ Die „Flächeninanspruchnahme, die zu einer Verminderung der Grundwasserneubildung führt", (soll) vermieden werden. „Aufgrund der Durchlüftungsverhältnisse ist für das schutzgutbezogene Ziel im Bereich des Klimas und der Luft die Sicherung der Luftqualität angestrebt und bodennahe emittierende Nutzungen in Kaltluftaustauschgebieten zu vermeiden.“
Außerdem stellt sich die Frage, ob wir bei dem prognostizierten Bevölkerungszuwachs im Landkreis noch ein drittes Gymnasium brauchen, denn der Landkreis plant nicht nur hier den Bau eines Gymnasiums. „Innerhalb von 6 Jahren wurde der erwartete Einwohnerzuwachs um 43% reduziert.“ „Für den Zeitraum 2013 bis 2030 wird nach der bisher letzten Prognose vom Dezember 2015 lediglich ein Bevölkerungswachstum von ca. 0,2% erwartet.“
Im FAZIT steht unter Punkt 2. „ Die Umnutzung der Planung im Bereich der Änderungsfläche hat negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und das Landschaftsbild, welche jedoch durch geeignete Maßnahmen (siehe Umweltbericht) zu minimieren / kompensieren sind.“
„Im Rahmen des B -Plans Verfahrens 35P "Lauseberg" (Aufstellungsbeschluss erfolgt am 29.03.2022) ist auf den Landwirtschafts- und Grünflächen ein Schulstandort (Gymnasium) mit Sport- und Grünanlagen sowie Versorgungsanlagen geplant (HERWARTH + HOLZ 2022). Dies ist mit einer Neuversiegelung von unbebauten Flächen verbunden (T5A (7,26 ha) und T5B (0,96 ha) und führt somit zu einer belastenden Darstellung der Flächenversiegelungsbilanz (siehe Tabelle 18).“
Wer aus welchen Gründen auch immer, der Bebauung des Feldes etwas entgegen setzen will, sollte die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung vom 16.10. bis 20.11.2023 nutzen.